Förderverein Hahnemann Klinik Baltrum e.V.

Name und Sitz
Der Verein führt den Namen »Förderverein Hahnemann Klinik Baltrum« mit dem Zusatz »e.V.« nach Eintragung, die beim Amtsgericht Aurich zu beantragen ist, und hat seinen Sitz auf Baltrum.

 Zweck des Fördervereins:
1. Der Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege und die Förderung mildtätiger Zwecke. 
2. Dieser Aufgabe will der Verein insbesondere dienen durch
a)   die Förderung mildtätiger Zwecke durch Unterstützung von Patienten, die die Voraussetzung des § 53 AO erfüllen,
b) die Gründung und Förderung eines homöopathischen und atempädagogischen Zentrums, in dem die räumlichen, finanziellen und personellen Voraussetzungen geschaffen und unterstützt werden, um eine qualitativ hochwertige Homöopathie und Atemarbeit zu betreiben.
c) der Weiterbildung von Assistenzärzten, Hospitanten und Famulanten, Inter- und Supervision und Seminare für homöopathisch interessierte Ärzte, homöopathische Konsiliartätigkeit für andere Institutionen, Förderung der Lehre u.a. im universitären Bereich,
d) die wissenschaftliche Forschung und Dokumentation auf dem Gebiet der Homöopathie und der Atempädagogik.
3. Die Hahnemann Praxis Klinik auf Baltrum wird als ein dem Vereinszweck entsprechendes Zentrum anerkannt, weil die klassische Homöopathie mit Atemarbeit dort vorrangig betrieben wird.
4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
5. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.
6. Die Mitglieder der Organe und Gremien des Vereins sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Die ihnen entstehenden Auslagen und Kosten werden ersetzt. Der Vorstand kann im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten für die Ausübung von Vereinsämtern eine angemessene Vergütung und/oder eine angemessene Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 26 a EStG beschließen.


Auflösung des Fördervereins

Der Förderverein der Hahnemann Klinik Baltrum e.V. wird zum 1.1.24 aufgelöst. Die Auflösung wurde auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.11.23 beschlossen und dem Amtsgericht Aurich zur Kenntnis gebracht.

Baltrum, 31.12.23
Dr. Uwe Friedrich